Warum sollte man ein Mitglied im Seniorennet Berlin werden ?
| 1. | Für die Betreibung und Pflege unserer Homepage sowie den damit verbundenen div. Dienstleistungen, wie Servergebühren, entstehen Kosten. |
| 2. | Zur Deckung dieser Kosten benötigen wir Beiträge, die wir von den Mitgliedern in Form eines Jahresbeitrags erheben. Dieser Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 31.März des lfd. Jahres zu entrichten und beträgt jährlich 18,00 €. Bei einem Beitritt im Laufe des Jahres ist der Beitrag nur anteilig (d.h. 1,50 € /mtl.) zu leisten. |
| 3. | Ein Austritt ist ebenfalls jederzeit möglich, die Erklärung muss jedoch schriftlich erfolgen (Satzung Ziff. 3). Ist der Austritt innerhalb eines lfd. Jahres, so wird der Rest des anteiligen Jahresbeitrags ab des auf den Austritt folgenden Monats auf Wunsch erstattet. Da eine evtl. Erstattung nur unbar möglich ist, muss bei der Austrittserklärung eine Bankverbindung angegeben sein. |
Warum ist es sinnvoll, ein Mitglied im Seniorennet
Berlin zu sein ?
| 1. | Für Mitglieder haben wir eine besondere und passwortgeschützte Seite auf unserer Homepage eingerichtet, die u.a. die aktuelle Mitgliederliste, Protokolle des Redaktionsteams und Mitgliederversammlungen, jährliche Finanzberichte, die ausschließlich für die Mitglieder bestimmt sind, enthält. Zu einigen allgemein interessierenden Programmen haben wir für die Mitglieder Anleitungen gestaltet. |
| 2. | Hilfen bei Fragen rund um den PC und zu Programmanwendungen. |
| 3. | Gestaltung von Webseiten für
unsere Mitglieder und eigene Mailadressen z.B. eigener Name@seniorennet-berlin.de oder eigener Name@snbe.de |
Satzung des Seniorennet-Berlin- In der Fassung vom 01.06.2010 - |
1. |
Rechtsstruktur:
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2. |
Zielsetzung :
Das SNB ist politisch sowie weltanschaulich neutral und hat gemäß der überregionalen Präambel des SeniorenNet das Ziel, seinen Mitgliedern den Einstieg in die Welt der neuen Medien zu erleichtern, damit auch ältere Menschen den Computer als selbstverständliches Instrument ihres Alltags aktiv und kreativ nutzen. Fortgeschrittenen Anwendern bietet das SNB gegenseitigen Erfahrungsaustausch und ein Betätigungsfeld, ihr Wissen und Können einzubringen und weiterzugeben. |
3. |
Mitgliedschaft :
Mitglied kann auf Antrag (Beitrittserklärung) jede Person ab
50 Jahren werden. Der jederzeit mögliche Austritt ist ebenfalls schriftlich
mitzuteilen (Austrittserklärung). |
4.. |
Leitungsteam (LT) :
Das SNB wird von einem LT vertreten, das auf unserer HP im Redaktionsteil
vorgestellt wird. |
5. |
Mitgliederversammlung (MV) :
Einmal im Jahr findet eine ordentliche MV statt. Sie wird vom Sprecher
einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen. |
6. |
Kosten und Finanzierung :
Zur Deckung der entstehenden Kosten für die Betreibung und Pflege
der SNB-Homepage und den damit verbundenen div. Dienstleistungen wie Servergebühren,
Vorhaltung und Zugänge von Mailing-Mitgliederlisten, ist von den
Mitgliedern ein Jahresbeitrag zu leisten, der jeweils bis zum 31.März
des lfd. Jahres zu entrichten ist. |